
Brandschutzhelfer
Betriebe haben eine ausreichende Anzahl Beschäftigten zum Brandschutzhelfer zu benennen (Arbeitsschutzgesetz). Die Ausbildung erfolgt nach den Ausbildungsinhalten DGUV Information 205-023 / ASR A2.2 mit anschließendem Zertifikat. Dauer ca 4,5 Std.
Preis auf Anfrage.
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Theoretische Ausbildung:
- Gesetzliche Grundlagen
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzmassnahmen
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praktische Ausbildung:
- Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtechniken und Grenzen der Brandbekämpfung
- praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen
- betriebsspezifische Besonderheiten
- Einweisung in den betrieblichen ZuständigkeitsbereichWir weisen darauf hin, das betriebsinterne Abläufe/ Besonderheiten durch den Unternehmer vermittelt werden müssen.
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