Brandschutzhelfer


Betriebe haben eine ausreichende Anzahl Beschäftigten zum Brandschutzhelfer zu benennen (Arbeitsschutzgesetz). Die Ausbildung erfolgt nach den Ausbildungsinhalten DGUV Information 205-023 / ASR A2.2 mit anschließendem Zertifikat. Dauer ca 4,5 Std.

Preis auf Anfrage.


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Theoretische Ausbildung:

- Gesetzliche Grundlagen

- Grundzüge des Brandschutzes

- Betriebliche Brandschutzmassnahmen

- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

- Gefahren durch Brände

- Verhalten im Brandfall

Praktische Ausbildung:

- Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen

- Löschtechniken und Grenzen der Brandbekämpfung

- praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen

- betriebsspezifische Besonderheiten

- Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Wir weisen darauf hin, das betriebsinterne Abläufe/ Besonderheiten durch den Unternehmer vermittelt werden müssen.

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