Evakuierungshelfer Training


Der Arbeitgeber ist nach dem §10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, welche die Aufgaben einer Evakuierung im Brand- und Katastrophenfall übernehmen. Hierzu bieten wir auf Sie zugeschnittene Übungen und Skills an.

Preis auf Anfrage.


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Kursthemen:

- Gesetzliche Vorschriften

- Aufgaben des Evakuierungshelfers

- betriebliche Organisation zur Gebäudeevakuierung

- Notausgänge, Flucht- und Rettungswege

- Horizontale und vertikale Evakuierung

- Sammelstelle

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